Haftung - Fahrradverleih ( auch E-Bikes) in Greetsiel und Umgebung

Fahrradverleih in Greetsiel und Umgebung
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrrad pfleglich zu behandeln, es insbesondere beim abstellen ordnungsgemäß zu sichern   (abzuschließen).

Für Schäden, die den normalen Verschleiß überschreiten, haftet der Mieter in vollem Umfang, sofern keine unmittelbare, schuldhafte Fremdeinwirkung vorliegt. Bei Schäden, die durch solche Fremdeinwirkung enstehen, ist nach Möglichkeit vom Mieter die Polizei hinzuzuziehen, zumindest aber sind die genauen Daten des Schädigers einschl. dessen Versicherung und eine Schuldanerkenntnis dem Vermieter zu übermitteln.

Das Fahren durch "Watt" und "Schlick" oder "Schlamm"ist zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung wird vom Vermieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Fahrrad berechnet!
Das Gleiche gilt für das Fahren durch "Schafdreck", welchem dem Leihfahrrad des Vermieters extrem schadet.

Für alle sonstigen Unfälle, Schäden und Folgeschäden, sowie für alle Übertretungen (z.B. der Verkehrsvorschriften) haftet ausschließlich der Mieter.

Bei evt. unterwegs auftretenden Schwierigkeiten (Pannen, Schlüsselverlust o.ä) sollte der Vermieter umgehend unter der Tel.04926/1777 oder 017696006934 verständigt werden.

Die Rückgabe des Leihfahrrades muß am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit erfolgen, bei späterer Rückgabe wird eine weitere Tagesmiete berechnet.







Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü